Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 800 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Juni 2013 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 800 € zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 100 € seit dem Ersten eines jeden Monats beginnend mit dem 1. Juli 2013 und ab dem 1. Februar 2014 aus der Gesamtsumme von 800 €.
Die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 2016 und des Verwaltungsgerichts Gießen vom 21. April 2015 und der Widerspruchsbescheid der Hessischen Bezügestelle vom 17. Mai 2013 werden aufgehoben, soweit sie dem entgegenstehen.
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