I. Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Februar 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.383,- Euro festgesetzt.
I.
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