Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
Nachdem die Parteien das Verfahren auf Zulassung der Berufung übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist entsprechend § 112e Satz 2 BRAO, §
Über die Kosten des Berufungsverfahrens ist entsprechend § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|