FG Hessen - Beschluss vom 07.06.2021
4 K 618/20
Normen:
FGO § 138 Abs. 1;

Entscheidung über die Kosten des Verfahrens aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen hinsichtlich Rechtmäßigkeit von zwei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

FG Hessen, Beschluss vom 07.06.2021 - Aktenzeichen 4 K 618/20

DRsp Nr. 2021/12702

Entscheidung über die Kosten des Verfahrens aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen hinsichtlich Rechtmäßigkeit von zwei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

Tenor

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert beträgt xxx.xxx Euro.

Normenkette:

FGO § 138 Abs. 1;

Gründe

I.