Die Erinnerung der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Mai 2016 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Erinnerungsverfahrens.
Der Streitwert für das Erinnerungsverfahren wird auf 1485,12 Euro festgesetzt.
I. Mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 6. Mai 2016 hat der Urkundsbeamte des Verwaltungsgerichtshofs nach Beendigung des Normenkontrollverfahrens
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