FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.12.2016
6 K 6243/14
Normen:
EStG § 34; EStG § 52 Abs. 47 S. 4; UmwStG § 20 Abs. 5;
Fundstellen:
DStRE 2017, 1376

Entstehen eines Einbringungsgewinns durch dieEinbringung eines Kommanditanteils in eine neue Gesellschaft

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2016 - Aktenzeichen 6 K 6243/14

DRsp Nr. 2017/2009

Entstehen eines Einbringungsgewinns durch dieEinbringung eines Kommanditanteils in eine neue Gesellschaft

Tenor

Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen der B... GmbH & Co. KG für 2006, zuletzt geändert am 2. Mai 2013 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. November 2014, wird dahingehend geändert, dass für die Klägerin kein Veräußerungsgewinn in Höhe von 22.954.616,91 € festgestellt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 34; EStG § 52 Abs. 47 S. 4; UmwStG § 20 Abs. 5;

Tatbestand

Streitig ist, ob ein Einbringungsgewinn im Jahr 2006 (so der Beklagte) oder im Jahr 2007 (so die Klägerin) entstanden ist.

Der Geschäftsbetrieb der Klägerin bestand u.a. in der Herstellung, dem Verkauf und dem Vertrieb von Getränken unter den Marken der C..., D... (USA). Die Klägerin war als Kommanditistin an der B... GmbH & Co. KG mit einem Anteil am Gesellschaftsvermögen von 21,2 % beteiligt.

1. 2.