I. Der Antragsteller, Kläger und Beschwerdeführer (Antragsteller) wurde mit rechtskräftigem Urteil als Mittäter wegen Diebstahls in Tateinheit mit Steuerhinterziehung in zwei Fällen verurteilt. Dem Strafurteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
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