Entstehung der Einfuhrabgaben bei fälschlicher Wahl des Zollverfahrens für eine zur Ausbesserung eingeführte Kamera mit Zubehör nach Art. 203 oder Art. 204 ZK
FG München, Urteil vom 13.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 3874/97
DRsp Nr. 2001/7134
Entstehung der Einfuhrabgaben bei fälschlicher Wahl des Zollverfahrens für eine zur Ausbesserung eingeführte Kamera mit Zubehör nach Art. 203 oder Art. 204 ZK
1. Werden Nichtgemeinschaftswaren fälschlicherweise als Gemeinschaftswaren zur Ausfuhr angemeldet, anschließend unverzüglich und endgültig aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht und Zollbelange durch den Umstand, dass sie als Gemeinschaftswaren angemeldet worden sind, in keiner Hinsicht berührt, so entsteht die Einfuhrzollschuld nach Art. 203 Abs. 1 ZK i.V.m. Art. 865 ZK-DVO durch die Annahme des Entzugs der einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung nicht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.