FG Hamburg, vom 19.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 205/10
Entstehung der Energiesteuer bei Abgabe an einen Nichtberechtigten
BFH, Urteil vom 14.05.2013 - Aktenzeichen VII R 39/11
DRsp Nr. 2013/19238
Entstehung der Energiesteuer bei Abgabe an einen Nichtberechtigten
1. Eine Abgabe von Energieerzeugnissen i.S. des § 30 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG liegt auch in den Fällen vor, in denen der Abgebende einer anderen Person aufgrund eines vereinbarten Besitzmittlungsverhältnisses den mittelbaren Besitz an den Energieerzeugnissen verschafft.2. Die in § 30 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG getroffene Regelung kann nicht als allgemeine Heilungsvorschrift verstanden werden, die ungeachtet eines Zwischenerwerbs durch einen Nichtberechtigten den in § 30 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG normierten Steuerentstehungstatbestand verdrängt.