Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19. September 2016 wird geändert.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 15. August 2016 wird dahin neu gefasst, dass die nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 1. Juli 2016 von der Antragsgegnerin an den Antragsteller zu erstattenden Kosten auf 2.233,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 7. Juli 2016 festgesetzt werden.
Die Kosten des erstinstanzlichen Erinnerungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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