FG München, vom 17.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 756/18
Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen nahen AngehörigenGesonderte Feststellung von BesteuerungsgrundlagenBetriebsausgaben einer Zahnarztpraxis
BFH, Urteil vom 23.11.2021 - Aktenzeichen VIII R 17/19
DRsp Nr. 2022/3680
Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen nahen AngehörigenGesonderte Feststellung von BesteuerungsgrundlagenBetriebsausgaben einer Zahnarztpraxis
1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt —da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230HGB fehlt— zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteht. 2. Eine solche Innengesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen nahen Angehörigen kann steuerlich auch dann anerkannt werden, wenn die Beteiligung oder die zum Erwerb der Beteiligung aufzuwendenden Mittel dem in die Gesellschaft aufgenommenen Angehörigen unentgeltlich zugewendet worden sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten, d.h. sie müssen zivilrechtlich wirksam sein, inhaltlich dem unter fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch wie unter fremden Dritten vollzogen werden.3. Bei der Prüfung der Frage, ob der geschlossene Vertrag wie zwischen fremden Dritten vollzogen wird, kommt insbesondere der Umsetzung bzw. dem Vollzug der Einlagebestimmungen, den Gewinnbeteiligungsregelungen und der Beachtung der Informations- und Kontrollrechte Bedeutung zu.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.