Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. März 2023 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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