FG Hessen - Urteil vom 05.12.2018
8 K 1236/15
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 S. 1; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Entstehung eines Aufgabegewinns im Zuge der Errichtung einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

FG Hessen, Urteil vom 05.12.2018 - Aktenzeichen 8 K 1236/15

DRsp Nr. 2024/7760

Entstehung eines Aufgabegewinns im Zuge der Errichtung einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

1. Bei der Beteiligung des einzigen Kommanditisten an einer Komplementär-GmbH, die ihm die Einflussnahme im Wege der Sperrminorität, nicht jedoch ermöglicht seinen geschäftlichen Willen durchzusetzen, handelt es sich nicht um eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, so dass deren Rückbehalt der Fortführung des Buchwertes bei einem Einbringungsvorgang nach dem § 24 UmwStG nicht entgegensteht. 2. Die Vorschriften des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG sind nicht einschlägig, wenn ein Steuerpflichtiger seine Kommanditbeteiligung an einer GmbH & Co. KG gegen die Gewährung einer neuen Kommandititbeteiligung an einer anderen GmbH & Co. KG in Letztere eingebracht hat. Der Wert des übertragenen Anteils spiegelt sich dabei im Nennwert der Kommanditeinlage und im Übrigen im Kapitalkonto des Steuerpflichtigen bei der anderen GmbH & Co. KG wieder.

Tenor