FG Berlin, Urteil vom 28.02.2007 - Aktenzeichen 1 K 1493/05 B
DRsp Nr. 2007/10954
Entstehung von Kaffeesteuer beim Versandhandel
Ist jemand als Käufer von unversteuertem Röstkaffee eines in Italien ansässigen Verkäufers bei dem Internet-Auktionshaus "ebay" in Erscheinung getreten und sind Kaufverträge über die fraglichen Sendungen zustande gekommen, die als Scheingeschäfte i.S. des § 41 Abs. 2AO zu beurteilen sind, so ist Kaffeesteuer gemäß § 12 Abs. 2 KaffeStG nicht entstanden, wenn es dem HZA nicht gelungen ist, eine Auslieferung des Kaffees an den Käufer nachzuweisen.
Normenkette:
KaffeeStG § 12 Abs. 2 ;
Tatbestand:
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