FG Köln - Urteil vom 16.05.2013
11 K 3333/07
Normen:
AO § 236;

Entstehung von Prozesszinsen

FG Köln, Urteil vom 16.05.2013 - Aktenzeichen 11 K 3333/07

DRsp Nr. 2013/17958

Entstehung von Prozesszinsen

Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 236 AO nicht vor, kann die Entstehung von Prozesszinsen nicht im Wege der analogen Anwendung der Vorschrift begründet werden. Dies gilt insbesondere in Fällen des § 236 Abs. 2 AO bei Ausdehnung der Zinspflicht auf Tatbestände, in denen die Steuerherabsetzung nicht unmittelbar durch gerichtlichen Ausspruch selbst herbeigeführt worden ist.

Normenkette:

AO § 236;

Tatbestand

Die Kläger begehren die Festsetzung von Prozesszinsen.