FG München - Urteil vom 26.07.2012
10 K 3547/10
Normen:
EStG § 17;
Fundstellen:
GmbHR 2012, 1323

Entstehungszeitpunkt des Auflösungsverlustes einer Kapitalgesellschaft

FG München, Urteil vom 26.07.2012 - Aktenzeichen 10 K 3547/10

DRsp Nr. 2012/21359

Entstehungszeitpunkt des Auflösungsverlustes einer Kapitalgesellschaft

1. Ein Auflösungsverlust entsteht regelmäßig erst in dem Zeitpunkt, in dem die Liquidation der Kapitalgesellschaft abgeschlossen ist. 2. Ausnahmesweise ist ein früherer Zeitpunkt für die Realisierung des Auflösungsverlustes anzunehmen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist. 3. Die genaue Höhe der Anschaffungskosten steht nicht fest, wenn der Umfang der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat, nicht absehbar ist.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 17;

Gründe

I.

Streitig ist, ob und wann ein Auflösungsverlust aus einer – im Privatvermögen gehaltenen – GmbH-Beteiligung steuerlich zu berücksichtigen ist.

Die verheirateten Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.

Der Kläger war seit 7. November 1990 Alleingesellschafter der H-GmbH. Am 24. Oktober 1994 übernahm der Kläger zur Absicherung eines Darlehens der Bank A eG an die H-GmbH eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 1,6 Mio. DM.