1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob und wann ein Auflösungsverlust aus einer – im Privatvermögen gehaltenen – GmbH-Beteiligung steuerlich zu berücksichtigen ist.
Die verheirateten Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
Der Kläger war seit 7. November 1990 Alleingesellschafter der H-GmbH. Am 24. Oktober 1994 übernahm der Kläger zur Absicherung eines Darlehens der Bank A eG an die H-GmbH eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 1,6 Mio. DM.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|