FG Hamburg - Urteil vom 24.01.2006
II 226/04
Normen:
AO § 37 Abs. 2 § 46 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1125

Entstehungszeitpunkt eines Erstattungsanspruchs bei Zahlung mit vordatiertem Scheck

FG Hamburg, Urteil vom 24.01.2006 - Aktenzeichen II 226/04

DRsp Nr. 2006/11622

Entstehungszeitpunkt eines Erstattungsanspruchs bei Zahlung mit vordatiertem Scheck

1. Wird eine überhöhte Zahlung per Scheck geleistet, ist für die Entstehung des Erstattungsanspruchs auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde abzustellen. Das gilt auch bei einem vordatierten Scheck. 2. Die Abtretung eines derartigen Erstattungsanspruchs, die nach Übergabe, aber vor Einlösung des vordatierten Schecks angezeigt wird, ist daher nach § 42 Abs. 2 AO unwirksam.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 § 46 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin gegen den Beklagten ein Erstattungsanspruch in Höhe von EUR 3.647,11 zusteht.