I.
Streitig ist, ob zur Umsatzsteuerschuld aus dem Voranmeldungszeitraum Dezember 1996 Säumniszuschläge entstanden sind.
Die Klägerin, eine KG, reichte am 10. Februar 1997 beim Finanzamt München I eine Abtretungsanzeige der Firma ... Grundstücksentwicklungs KG (... KG) ein, in der diese die Abtretung eines voraussichtlichen Umsatzsteuerguthabens aus ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 1996 erklärte. Zugleich beantragte die Klägerin die Verrechnung des abgetretenen Anspruchs mit ihrer Umsatzsteuerschuld in Höhe von 7.404.005 DM aus der am 14. Februar 1997 eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 1996.
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