Streitig ist, ob es sich bei den Einkünften des Klägers um solche aus freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb handelt.
Der Kläger studierte an der Fachhochschule für Technik in ... das Fach Informatik und schloss dieses 1991 mit dem Grad Diplom-Informatiker FH ab. Seinen eigenen Angaben zufolge schlug er während seines Studiums von 1986 bis 1990 den Bereich der technisch orientierten Informatik ein. Studienbegleitend arbeitete er als Systemprogrammierer an folgenden Projekten:
- 1986
Pflege und Weiterentwicklung einer kaufmännischen Software für Installationsbetriebe
- 1987
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