Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Revision gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Passau vom 29. Juni 2023 zu gewähren, wird abgelehnt.
I.
Der Kläger begehrt als Treuhänder in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. L. (nachfolgend: Schuldnerin) die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die vom Berufungsgericht zugelassene Revision.
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