Streitig ist, ob die von der Firma K. Vertriebs-GmbH an die Herren H. und S. K. geleisteten Entgelte als Vergütungen i. S. d. § 15 Abs.1 S. 1 Nr. 2 EStG bei der Klägerin als Einkünfte aus Gewerbebetrieb dem Gewinn hinzuzurechnen sind.
Die Klägerin ist eine Personengesellschaft. Komplementär ist die R. Verwaltungs- und Handels GmbH mit einer Einlage von 10.000.-- DM. Deren Anteilseigner sind zu je 50 % die Herren H. und S. K.
Kommanditisten sind
- H. K. mit einer Einlage von 4.850.000,-- DM
- M. K. mit einer Einlage von 50.000,-- DM
- K. K. mit einer Einlage von 50.000,-- DM
- I. K. mit einer Einlage von 50.000,-- DM
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|