Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 9. Juni 2016 3 K 3171/14 Erb aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Dem Finanzgericht wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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