ErbSt; Prozessvergleich über Erbschaft; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
BFH, Beschluß vom 25.08.1998 - Aktenzeichen II B 45/98
DRsp Nr. 1999/586
ErbSt; Prozessvergleich über Erbschaft; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, wenn es um die Frage geht, ob ein Geldbetrag, den ein Erbe in Erfüllung eines Prozessvergleichs über eine Erbschaft erhalten hat, gem. § 3 Abs. 2 Nr. 7ErbStG 1974 zu versteuern ist.