I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und sein Vater waren persönlich haftende Gesellschafter einer KG. Zweck der Gesellschaft war die Vermietung eines ihr gehörenden Grundstücks, das mit einem Hotelgebäude mit Ladenpassage bebaut war. Durch notariell beurkundeten Schenkungsvertrag vom 5. Oktober 1994 übertrug der Vater einen Teil seines Gesellschaftsanteils auf den die Übertragung annehmenden Kläger.
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