FG Brandenburg - Urteil vom 14.03.2001
2 K 1116/98 K, F, G
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S 2;
Fundstellen:
EFG 2001, 708
GmbHR 2001, 680

Erdienbarkeit einer dem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH und dessen mitarbeitenden Ehefrau zugesagten Pension unter Berücksichtigung der besonderen Umstände im Beitrittsgebiet; Pensionszusage ohne Probezeit

FG Brandenburg, Urteil vom 14.03.2001 - Aktenzeichen 2 K 1116/98 K, F, G

DRsp Nr. 2001/8708

Erdienbarkeit einer dem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH und dessen mitarbeitenden Ehefrau zugesagten Pension unter Berücksichtigung der besonderen Umstände im Beitrittsgebiet; Pensionszusage ohne Probezeit

1. Wird dem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer im Januar 1991 im Beitrittsgebiet gegründeten Betriebs-GmbH --der sein jahrzehntelang geführtes Einzelunternehmen an die GmbH verpachtet-- im November 1991 eine Pension mit Vollendung des 65. Lebensjahres zu einem Zeitpunkt zugesagt, zu dem er bereits das 56. Lebensjahr vollendet hatte, muss der Pensionszusage die steuerliche Anerkennung wegen Unterschreitens des zehnjährigen Erdienenszeitraums nicht versagt werden, wenn der Gesellschaftergeschäftsführer über eine langjährige Branchenerfahrung verfügt und objektive Umstände, wie den politischen Besonderheiten in der DDR, dem frühzeitigen Erwerb von betrieblichen Pensionsansprüchen entgegenstanden, so dass die Gesellschaft auch einem fremden Dritten eine derartige Zusage dem Grunde nach erteilt hätte (hier: Ausführungen zur nur teilweisen betrieblichen Veranlassung der Pensionszusage hinsichtlich der Höhe).