Die weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 08.07.2016 -
I.
Auf den Antrag des Berechtigten wurde diesem am 13.08.2015 von dem Amtsgereicht Schleiden ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch eine Beratungsperson gemäß §
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