Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Ulm vom 12.01.2021, Az.
Die von dem Kläger an die Beklagte gemäß § 104 ZPO nach dem Beschluss des Landgerichts Ulm vom 15.12.2020 zu erstattenden Kosten werden auf 612,80 € (in Worten: sechshundertzwölf 80/100 Euro) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 15.12.2020 festgesetzt. Der darüber hinausgehende Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde der Beklagten zurückgewiesen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|