OLG München - Beschluss vom 19.07.2021
4 Ws 3/21
Normen:
RVG -VV Nr. 6102;

Erfallen der Terminsgebühr für die Teilnahme des Beistands des Verfolgten an einem Termin zur Anhörung im Rahmen des Auslieferungsverfahrens

OLG München, Beschluss vom 19.07.2021 - Aktenzeichen 4 Ws 3/21

DRsp Nr. 2021/11620

Erfallen der Terminsgebühr für die Teilnahme des Beistands des Verfolgten an einem Termin zur Anhörung im Rahmen des Auslieferungsverfahrens

Für die Teilnahme des Beistands des Verfolgten im Rahmen des Auslieferungsverfahrens an einem Termin zur Anhörung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG fällt keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV- RVG an

Tenor

Auf die Erinnerung der Staatskasse wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 16.11.2020 dahingehend abgeändert, dass die der Rechtsanwältin P. H. zu erstattenden Gebühren auf € 389,76 festgesetzt werden.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 6102;

Gründe

A.