Auf die Erinnerung der Staatskasse wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 16.11.2020 dahingehend abgeändert, dass die der Rechtsanwältin P. H. zu erstattenden Gebühren auf € 389,76 festgesetzt werden.
A.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|