Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Dezember 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Antrag vom 1. August 2013 über das Vermögen des am 28. Mai 2012 verstorbenen W. (nachfolgend: Erblasser) am 2. September 2013 eröffneten Nachlassinsolvenzverfahren.
Der Erblasser war Vorstand der W. AG (nachfolgend: Schuldnerin), über deren Vermögen am 26. Mai 2011 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter veräußerte das Anlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin an den Beklagten zu 2, der Alleingesellschafter der Beklagten zu 1 ist.
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