Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 10. Zivilsenat vom 3. Dezember 2015 aufgehoben.
Der Rechtstreit wird zur Verhandlung und neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde beträgt 265.750,10 €.
I.
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