FG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.09.2020
10 K 1468/19
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 und S. 3;

Erfassen von Ansprüchen auf Rückgewähr von Kapital und damit von Geldleistungen von dem Begriff der Kapitalforderung i.R.d. Besteuerung von Kapitalerträgen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2020 - Aktenzeichen 10 K 1468/19

DRsp Nr. 2021/13791

Erfassen von Ansprüchen auf Rückgewähr von Kapital und damit von Geldleistungen von dem Begriff der Kapitalforderung i.R.d. Besteuerung von Kapitalerträgen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 und S. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Kläger steuerpflichtige Kapitalerträge erzielt haben und falls ja, in welcher Höhe.

Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2017 mit ihren erzielten Einkünften antragsgemäß zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.