Auf die Revision des Beklagten zu 3 wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 7. Juni 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt, soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, den Beklagten zu 3 auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der V. GmbH & Co. KG (nachfolgend: V. KG) in Anspruch, die Kapitalanlagemöglichkeiten anbot. Der Beklagte zu 3 war bis zum 31. Juli 2001 Geschäftsführer ihrer Komplementärin, der Beklagten zu 2. Treuhandkommanditistin war die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 4 war.
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