BFH - Beschluss vom 21.09.2011
XI B 24/11
Normen:
FGO § 105 Abs. 1 S. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 10.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 228/05

Erfassung einer Zahlung als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz oder als nicht steuerbarer echter Schadensersatz

BFH, Beschluss vom 21.09.2011 - Aktenzeichen XI B 24/11

DRsp Nr. 2011/21544

Erfassung einer Zahlung als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz oder als nicht steuerbarer echter Schadensersatz

1. NV: Stellt der Steuerpflichtige eine Schadensersatzforderung unter gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer in Rechnung, schuldet er die ausgewiesene Steuer selbst dann, wenn es sich um einen echten, nicht steuerbaren Schadensersatz handelt. 2. NV: Es ist bereits geklärt, dass ein Unternehmer auf die Steuerfreiheit einer Leistung gemäß § 9 Abs. 1 UStG dadurch verzichten kann, indem er gegenüber dem Leistungsempfänger unter gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer abrechnet.

Normenkette:

FGO § 105 Abs. 1 S. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Zahlung als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz oder als nicht steuerbarer echter Schadensersatz zu erfassen ist.