FG Münster - Urteil vom 27.09.2001
3 K 7989/97 EW
Normen:
BewG § 95 Abs. 1 ; BewG § 95 Abs. 1 S 1 ; BewG § 109 Abs. 1 ; BewG § 109 Abs. 3 ; BewG § 109 a ; BewG § 124 Abs. 1 ; BewG § 124 Abs. 7 ; EStG § 6 Abs. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ; BewG § 91 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 70

Erfassung von als Herstellungskosten aktivierten und in der Vermögensaufstellung anzusetzenden Planungskosten als Besitzposten zusätzlich zum Einheitswert des Grundstücks

FG Münster, Urteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen 3 K 7989/97 EW

DRsp Nr. 2002/1129

Erfassung von als Herstellungskosten aktivierten und in der Vermögensaufstellung anzusetzenden Planungskosten als Besitzposten zusätzlich zum Einheitswert des Grundstücks

1) Aufwendungen zur Vorbereitung der Bebauung, die in der Steuerbilanz als Herstellungskosten aktiviert worden und wegen der Bindung an die Steuerbilanzansätze in die Vermögensaufstellung zu übernehmen sind, sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens neben dem Einheitswert des (unbebauten) Grundstücks zu erfassen. 2) Erst bei Beginn der Bauarbeiten liegt ein Grundstück im Zustand der Bebauung vor mit der Folge, dass die Planungskosten bei der Feststellung des besonderen Einheitswerts nach § 91 BewG zu berücksichtigen sind.

Normenkette:

BewG § 95 Abs. 1 ; BewG § 95 Abs. 1 S 1 ; BewG § 109 Abs. 1 ; BewG § 109 Abs. 3 ; BewG § 109 a ; BewG § 124 Abs. 1 ; BewG § 124 Abs. 7 ; EStG § 6 Abs. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ; BewG § 91 ;

Tatbestand:

Streitig ist bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens (EWBV) auf den 01.01.1993, ob als Herstellungskosten aktivierte und in der Vermögensaufstellung angesetzte Planungskosten (3.779.797 DM) als Besitzposten zu erfassen sind oder ob sie außer Ansatz bleiben, weil das noch unbebaute Grundstück mit seinem Einheitswert im EWBV abschließend erfaßt ist.