FG Thüringen - Urteil vom 15.06.2016
3 K 719/15
Normen:
GewStG § 3 Nr. 6; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9;
Fundstellen:
DStR 2017, 2586
DStRE 2017, 924

Erfassung von Einnahmen aus der Verpachtung eines Grundstücks an eine gGmbH als Vermietungs- oder gewerbliche Einkünfte

FG Thüringen, Urteil vom 15.06.2016 - Aktenzeichen 3 K 719/15

DRsp Nr. 2017/2495

Erfassung von Einnahmen aus der Verpachtung eines Grundstücks an eine gGmbH als Vermietungs- oder gewerbliche Einkünfte

Normenkette:

GewStG § 3 Nr. 6; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9;

Tatbestand

Umstritten ist, ob die Einnahmen des Klägers aus der Verpachtung eines Grundstücks an die A gGmbH in den Kalenderjahren 2010 bis 2012 als Vermietungs- oder gewerbliche Einkünfte zu erfassen sind.

Der Kläger war seit dem 31.12.1995 und noch in den Streitjahren 2010 bis 2012 Eigentümer des G 1. Ab 1997 verpachtete er das Grundstück an die A B GmbH (nachfolgend A). Mit Kaufvertrag vom 18.12.2014 (Übergang Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren am 02.01.2015) verkaufte der Kläger das Grundstück für einen Kaufpreis von 2.200.000,00 EUR an die A gGmbH (Bl. 150ff. Einspruchsakte).

Die A betreibt dort eine private Berufsschule, die die Schüler auf dem gepachteten Grundstück ausbildet. Für sämtliche in den Streitjahren in dem Gebäude durchgeführten Bildungsgänge (Bl. 112 d. A.) legte der Kläger Genehmigungen des Thüringer Kultusministeriums als staatlich anerkannte Ersatzschule vor (Bl. 103-106 und 118-123 d. A.).