Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist für die Kalenderjahre 2005 bis 2010 (Streitjahre), ob weitere Umsätze hinzu zu schätzen und weitere Vorsteuern abzuziehen sind.
1. Die --in den Streitjahren steuerlich beratene-- Klägerin betreibt seit September 2005 als Einzelunternehmerin in einer angemieteten Veranstaltungshalle den Hochzeitssalon "[ ___ ]". Sie versteuert ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten.
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