Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks FlNr. ... Gemarkung G* ... und begehren vom Landratsamt Aschaffenburg eine bauaufsichtliche Anordnung gegenüber der Beigeladenen, die auf dem östlich angrenzenden und in Hanglage abfallenden Grundstück ... Gemarkung G* ... ein Mehrfamilienwohnhaus errichtet.
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