FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.06.2020
4 K 4163/18
Normen:
EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2; EStG § 32b Abs. 1; EStG § 32b Abs. 2;
Fundstellen:
DStRE 2021, 396

Erfolglose Klage auf Änderung des Einkommensteuerbescheids; Berücksichtigung einer erhaltenen Abfindung und Anwendung der Tarifermäßigung; Integrierte Berechnung bei Zusammentreffen einr Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG mit dem negativen Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2020 - Aktenzeichen 4 K 4163/18

DRsp Nr. 2020/11534

Erfolglose Klage auf Änderung des Einkommensteuerbescheids; Berücksichtigung einer erhaltenen Abfindung und Anwendung der Tarifermäßigung; Integrierte Berechnung bei Zusammentreffen einr Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG mit dem negativen Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2; EStG § 32b Abs. 1; EStG § 32b Abs. 2;

Tatbestand