Erfolglose Klage auf Änderung des Einkommensteuerbescheids; Berücksichtigung einer erhaltenen Abfindung und Anwendung der Tarifermäßigung; Integrierte Berechnung bei Zusammentreffen einr Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG mit dem negativen Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2020 - Aktenzeichen 4 K 4163/18
DRsp Nr. 2020/11534
Erfolglose Klage auf Änderung des Einkommensteuerbescheids; Berücksichtigung einer erhaltenen Abfindung und Anwendung der Tarifermäßigung; Integrierte Berechnung bei Zusammentreffen einr Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1EStG mit dem negativen Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.