FG Thüringen - Urteil vom 21.05.2019
2 K 723/16
Normen:
StromStG § 9b; StromStG § 3; StromStG § 2 Nr. 4;

Erfolglose Klage eines Wasserversorgers gegen die Versagung der Entlastung von der Stromsteuer; Voraussetzungen für die Entlastung von der Stromsteuer; Stromentnahme zu eigenbetrieblichen Zwecken; Das Kriterium der rechtlichen Selbstständigkeit eines Unternehmens in § 2 Nr. 4 StromStG bestimmt ausschließlich den stromsteuerlichen Unternehmensbegriff

FG Thüringen, Urteil vom 21.05.2019 - Aktenzeichen 2 K 723/16

DRsp Nr. 2020/2375

Erfolglose Klage eines Wasserversorgers gegen die Versagung der Entlastung von der Stromsteuer; Voraussetzungen für die Entlastung von der Stromsteuer; Stromentnahme zu eigenbetrieblichen Zwecken; Das Kriterium der rechtlichen Selbstständigkeit eines Unternehmens in § 2 Nr. 4 StromStG bestimmt ausschließlich den stromsteuerlichen Unternehmensbegriff

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

StromStG § 9b; StromStG § 3; StromStG § 2 Nr. 4;

Tatbestand

Streitig ist ein Anspruch auf Entlastung von der Stromsteuer

1. 2.