Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist die sog. erweiterte Grundbesitzkürzung nach §
Bei der Klägerin handelt es sich um eine im Jahr 20... gegründete GmbH. Eingetragener Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, die Bebauung, die Vermietung, die Verwaltung, die Veräußerung und die Vermittlung von Grundstücken [...]. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin ist die B... AG aus C... (Schweiz).
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