Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde, mit der der Antragsteller weiterhin die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, unverzüglich einen Corona-Test für den Antragsteller anzuordnen und hilfsweise, die Quarantäne zur Durchführung eines Corona-Tests auszusetzen, ist unbegründet.
Das Beschwerdevorbringen, auf das sich die Prüfung des Senats beschränkt (§
1. Ein Anordnungsanspruch, der im Rahmen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach §
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