LAG Hamm - Beschluss vom 14.06.2012
5 Ta 4/12
Normen:
ArbZG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Hamm, vom 29.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1634/11

Erfolgsaussicht einer Klage auf Vergütung der regelmäßigen Arbeitszeit

LAG Hamm, Beschluss vom 14.06.2012 - Aktenzeichen 5 Ta 4/12

DRsp Nr. 2018/10529

Erfolgsaussicht einer Klage auf Vergütung der regelmäßigen Arbeitszeit

Eine Klage, mit der der Arbeitnehmer vorträgt, der Arbeitgeber bringe von der ermittelten Arbeitszeit eine Stunde als pauschale Pausenzeit in Abzug, ohne dass die tatsächliche Einhaltung geprüft werde und ohne dass Pausen in diesem Umfang gemacht würden, hat Aussicht auf Erfolg. Denn der Arbeitgeber hätte seine Pflicht zur Pausengewährung nicht erfüllt, solange er nicht vorträgt, inwieweit Pausen auch tatsächliche eingehalten wurden.

Tenor

Der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 29.11.2011 wird abgeändert.

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe in vollem Umfang mit Wirkung zum 12.10.2011 bewilligt. Zur Wahrnehmung der Rechte aus dem Rechtszug erster Instanz wird ihm Rechtsanwalt F beigeordnet.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger keinen eigenen Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten braucht.

Normenkette:

ArbZG § 2;

Gründe