Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Verbindlichkeiten aus einer behaupteten gewerblichen Tätigkeit im Rahmen einer Bilanzberichtigung zum 31. Dezember 1994 gewinnmindernd berücksichtigt werden können.
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Kläger sind die Witwe und die Kinder des in 1997 verstorbenen A. Die Kinder sind die Erben des Verstorbenen. Die Eheleute A wurden im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
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