Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzgericht (FG) den in den Streitjahren (1986 bis 1996) erzielten Gewinn der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) zutreffend geschätzt hat.
Die Klägerin ist eine GmbH, deren Geschäftsanteile seit 1982 ausschließlich von G gehalten werden. Sie unterhielt in den Streitjahren u.a. Geschäftsbeziehungen mit der R. Bei R handelte es sich um eine Kapitalgesellschaft mit einer englischen Anschrift. Die Klägerin leistete in den Streitjahren 1986 bis 1989 Zahlungen an R, die im Anschluss an eine Betriebsprüfung als Betriebsausgaben anerkannt wurden.
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