ArbG Düsseldorf, vom 22.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2491/18
Erfordernis der erneuten Anhörung der Personalvertretung bei wiederholter Kündigungserklärung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2019 - Aktenzeichen 3 Sa 740/18
DRsp Nr. 2019/16245
Erfordernis der erneuten Anhörung der Personalvertretung bei wiederholter Kündigungserklärung
1. Erfolgt eine Kündigung allein deshalb zu einem späteren Zeitpunkt nach Durchführung des Anhörungsverfahrens der Personalvertretung (Betriebsrat), weil eine zuvor und unmittelbar nach Abschluss des Anhörungsverfahrens abgegebene Kündigungserklärung der Arbeitnehmerin nicht zugegangen ist, hat dieser erstmalige und erfolglose Kündigungsversuch zu keinen Rechtswirkungen geführt und damit die Anhörung der Personalvertretung nicht verbraucht. Bei nunmehr erneutem Ausspruch der Kündigung und erstmaliger Bewirkung ihres Zugangs handelt es sich immer noch um die erstmalige Ausübung des unveränderten Kündigungswillens. In einem solchen Fall bedarf es keiner erneuten Personalvertretungs-(Betriebsrats-)Anhörung, vielmehr wirkt die ursprünglich erfolgte Anhörung weiter fort.2. Dabei ist unerheblich, ob die Personalvertretung der Kündigung zugestimmt oder Bedenken erhoben hat (Abgrenzung zu BAG, Urteil vom 11.10.1989 - 2 AZR 88/89).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.