FG Niedersachsen, vom 15.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 67/18
Erfordernis einer eigenständigen und unabhängigen Überprüfung i.R.d. Überdenkungsverfahrens in der Steuerberaterprüfung; Zulässigkeit einer Abstimmung und Beratung über die zu vergebende Note im Nachgang zu einer schriftlichen Fixierung des Ergebnisses des jeweiligen Überdenkens
BFH, Urteil vom 16.01.2024 - Aktenzeichen VII R 24/22
DRsp Nr. 2024/6155
Erfordernis einer eigenständigen und unabhängigen Überprüfung i.R.d. Überdenkungsverfahrens in der Steuerberaterprüfung; Zulässigkeit einer Abstimmung und Beratung über die zu vergebende Note im Nachgang zu einer schriftlichen Fixierung des Ergebnisses des jeweiligen Überdenkens
1. NV: § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Insbesondere gebieten weder der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit noch das Verbot geschlechtsspezifischer Diskriminierung zwingend ein anonymisiertes Kennzahlensystem für die Durchführung der schriftlichen Steuerberaterprüfung (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 08.05.2014 - VII B 41/13; Urteil vom 11.07.2023 - VII R 10/20).
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