FG Niedersachsen - Urteil vom 14.01.2021
1 K 28/17
Normen:
EStG § 5a Abs. 2 S. 1-2;

Erfüllen der Voraussetzungen für die Tonnagebesteuerung für ein betriebenes Schiff

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.01.2021 - Aktenzeichen 1 K 28/17

DRsp Nr. 2022/13941

Erfüllen der Voraussetzungen für die Tonnagebesteuerung für ein betriebenes Schiff

Normenkette:

EStG § 5a Abs. 2 S. 1-2;

Tatbestand

Streitig ist, ob in den Streitjahren 2008 und 2009 für ein von der Klägerin betriebenes Schiff die Voraussetzungen für die Tonnagebesteuerung nach § 5a Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt waren.

Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft. Sie wurde vom ... 2006 unter dem Namen P & Partner XXX GmbH & Co XX MS "....." gegründet. Durch Eintragung vom ... 2008 änderte sich die Firma der Klägerin in P &P XX "XXX" XXX GmbH & XX KG, also in den heute noch bestehenden Namen.

Bei Gründung handelte es sich um eine Vorratsgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb. Komplementärin war zunächst die P & XX XXX GmbH, die am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt war. Kommanditist war die P & XXX XX GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage von 10.000 €.

Im Streitjahr 2008 kam es dann zu Kapitalerhöhungen, Gesellschafterwechseln und Umfirmierungen. Grundlage hierfür war vor allem der Gesellschaftervertrag der Klägerin in der Fassung vom 24. Oktober 2008.