Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 15. Zivilkammer - 2. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Oldenburg vom 12.05.2009 geändert.
Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwälte ..., zu den Bedingungen eines im Bezirk des Landgerichts Oldenburg niedergelassenen Anwalts bewilligt.
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