OLG Karlsruhe - Urteil vom 16.10.2020
10 U 3/20
Normen:
HGB § 56;
Fundstellen:
NZG 2021, 120
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 20.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 132/19

Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises durch Übergabe des Betrages an einen Verkaufsmitarbeiter eines Autohauses

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2020 - Aktenzeichen 10 U 3/20

DRsp Nr. 2020/16680

Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises durch Übergabe des Betrages an einen Verkaufsmitarbeiter eines Autohauses

Ein Verkaufsmitarbeiter in einem Autohaus gilt nach § 56 HGB grundsätzlich als bevollmächtigt zur Entgegennahme von Barzahlungen und zur Gewährung von Preisnachlässen.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 20.12.2019 - 4 O 132/19 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten die Zulassungsbescheinigung Teil II für das Fahrzeug ... herauszugeben. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung hinsichtlich der Herausgabe (oben I.2.) durch Hinterlegung der Zulassungsbescheinigung Teil II und hinsichtlich der Kosten (oben II.) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung hinsichtlich der Herausgabe (oben I.2.) Sicherheit in Höhe von 100.000 € bzw. hinsichtlich der Kosten (oben II.) Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Normenkette:

HGB § 56;

Gründe

I.