I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine rechtsfähige Stiftung nach §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ihre Errichtung geht zurück auf die testamentarischen Anordnungen des am 13. Juni 1971 verstorbenen Unternehmers S. Dieser hatte seine Ehefrau (E) unter der Auflage zur Alleinerbin eingesetzt, das im Nachlaß vorhandene Betriebsvermögen auf eine noch zu errichtende ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienende Stiftung zu übertragen. Die Stiftung sollte verpflichtet sein, an E eine monatliche, währungsgesicherte Rente zu zahlen.
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